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RECHT/1027: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist richtig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Mai 2020

NetzDG ist richtig

Novelle praxistauglich und zielführend umsetzen


Am heutigen Mittwoch findet die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) statt. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski:

Nadine Schön: "Das NetzDG war ein wichtiger Schritt, um Hass und Beleidigungen im Netz zu unterbinden. Die hohe Anzahl der gelöschten Beiträge und das gestiegene Bewusstsein sind Ausdruck dessen. Leider ist es aber so, dass sich noch immer zu viele strafrechtlich relevante Inhalte auf den Plattformen finden. Hier müssen die Plattformen noch viel mehr ihrer herausgehobenen Verantwortung gerecht werden. Darüber hinaus sehen wir nach zwei Jahren NetzDG durchaus Nachbesserungsbedarf am Gesetz. So hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im November des letzten Jahres Vorschläge unterbreitet, die sich jedoch nicht alle im aktuellen Gesetzentwurf der Justizministerin wiederfinden. Dass die Meldewege benutzerfreundlicher gestalten werden sollen, ist der richtige Ansatz. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass zu Unrecht gelöschte Beiträge schnell wiedereingestellt werden müssen. Dafür brauchen wir ein einfaches Put-Back-Verfahren. Die angedachten Gegenvorstellungs- und Schlichtungsverfahren scheinen sehr komplex. Hier sind noch viele Fragen offen. Was wir nicht brauchen ist überbordender Verbraucherschutz."

Tankred Schipanski: "Hass und Hetze sollen keinen Platz in den Sozialen Netzwerken haben - das ist ein Erfolg des NetzDG. Das Gesetz hat in den vergangenen zwei Jahren dazu beigetragen, Straftaten in Netz auf den Plattformen zu bekämpfen, ohne dass es zu dem gefürchteten Overblocking gekommen ist. Wir müssen jetzt das NetzDG behutsam weiterentwickeln, auch unter Beachtung der Änderungen aus dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Im parlamentarischen Verfahren müssen wir sicherstellen, dass die zahlreichen Änderungen des NetzDG in den verschiedenen Gesetzentwürfen, die derzeit erarbeitet werden, miteinander konsistent sind, damit kein regulatorischer Flickenteppich entsteht. Außerdem werden wir darauf achten, dass die Verfahrens- und Meldewege transparent und nutzerfreundlich ausgestaltet sind. Wichtig ist, dass die Reform praxistauglich ist, damit die Netzwerke sie schnell und umfassend umsetzen. Die regulierte Selbstregulierung muss weiter gestärkt und mit Leben gefüllt werden. Und nach wie vor gilt: Die gesetzlichen Regelungen des NetzDG haben Vorrang vor unternehmenseigenen Gemeinschaftsstandards."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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