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RECHT/1016: Abmahn-Praxis bei Masken kurzfristig stoppen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 2. April 2020

Abmahn-Praxis bei Masken kurzfristig stoppen


Seit einigen Tagen berichten verschiedene Medien über die aktuelle Praxis einiger Anwaltskanzleien, Personen, die als Unterstützung in der Corona-Krise Schutzmasken nähen und anbieten, wegen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz abzumahnen. Hierzu können Sie den Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, gerne wie folgt zitieren:

"Die aktuelle Abmahn-Praxis einiger Anwaltskanzleien gegenüber den Näherinnen und Nähern von Schutzmasken für Nase und Mund torpediert das dringend benötigte Engagement derjenigen, die sich gerade in der Krisenzeit darum kümmern, dass mehr Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Wir dürfen die Menschen, die uns in der Krise helfen wollen, nicht im Regen stehen lassen. Es ist mehr als bedenklich, dass hier vermutlich nicht aus Gründen der medizinischen Sicherheit, sondern aus anderen Erwägungen heraus dafür gesorgt werden soll, dass diese wichtige und notwendige Arbeit gestoppt wird. Diese Praxis ist im Hinblick auf das Allgemeininteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Gesundheitsschutzes völlig inakzeptabel. Hier sollte die Bundesregierung Maßnahmen prüfen, mit denen Näherinnen und Näher vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken durch das Vorgehen von Abmahn-Anwälten geschützt werden können. Sollte dies nach aktueller Rechtslage etwa im Rahmen von kurzfristigen Sonderzulassungen nicht möglich sein, wäre an ein schnelles vorübergehendes Not-Zertifizierungsverfahren mit deutlichen Erleichterungen im Vergleich zur bisherigen Praxis zu denken."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2020

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