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RECHT/1005: Kein Platz für Hass und Hetze in unserer Gesellschaft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. März 2020

Kein Platz für Hass und Hetze in unserer Gesellschaft

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität werden Hass und Hetze im Netz zukünftig effektiver verfolgt und härter geahndet


Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Hierzu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Luczak: "In der Anonymität des Netzes gehören Hass und Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen leider zum Alltag. Sie sind Brandbeschleuniger und Wegbereiter für die schrecklichen Taten von Halle, Hanau oder auch der Ermordung von Walter Lübcke.

Diese zunehmende Verrohung in den sozialen Medien dürfen wir als Rechtsstaat nicht hinnehmen. Was in der analogen Welt verboten ist, darf auch in der digitalen Welt nicht erlaubt sein. Auch im Netz muss jeder seine Meinung frei äußern können, ohne deswegen beleidigt oder bedroht zu werden. Allen Versuchen, Menschen mundtot zu machen, müssen wir als Gesellschaft entschieden entgegentreten.

Dafür brauchen wir einen wehrhaften und handlungsfähigen Rechtsstaat. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität schaffen wir den dafür notwendigen gesetzlichen Rahmen. Rechtsextremismus, Drohungen, Hass und Hetze werden zukünftig härter und effektiver verfolgt."

Jung: "Damit sich das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum entwickelt, ist eine konsequente und effektive Verfolgung strafbarer Inhalte essentiell und in einem Rechtsstaat unerlässlich. Deshalb sind auch die Betreiber sozialer Netzwerke in der Verantwortung, die ihnen gemeldeten strafbaren Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zuzuführen.

Auch der besondere Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie von Personen, die sich ehrenamtlich engagieren hat für uns zentrale Bedeutung. Mit dem Gesetz wird ausdrücklich klargestellt, dass der besondere Schutz vor übler Nachrede und Verleumdung von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen auch für diese gilt. Selbst wenn dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Zwar sind die vergangenen schrecklichen Ereignisse nicht wieder rückgängig zu machen, aber der Gesetzesentwurf ist ein richtiges und wichtiges Signal gegen aggressive und dominante Stimmen unserer Gesellschaft, die versuchen, unser politisches und gesellschaftliches Klima zu vergiften - dieser Entwicklung gilt es entschieden entgegenzutreten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2020

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