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MEDIEN/159: Presse-Grosso garantiert Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. März 2012

Presse-Grosso garantiert Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit

Marktmacht im Bereich des Pressevertriebes darf es nicht geben


Am 22. März hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über den Antrag "Presse-Grosso gesetzlich verankern" beraten. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Dagmar Wöhrl:

"Marktmacht im Bereich des Pressevertriebes darf es nicht geben. Wenn große Pressehäuser mit den 120.000 Kiosken und Presseverkaufsstellen in der Bundesrepublik einzeln ihre Produkte aushandeln, ist es schnell vorbei mit der Chancengerechtigkeit für kleine und Kleinstverlage. Anders verhält es sich, wenn 67 Grossisten verpflichtet sind, alle Produkte gleich zu behandeln.

Dieses deutsche Vertriebssystem hat über 60 Jahre Meinungsvielfalt garantiert und wird europaweit als vorzeigefähig herausgestellt. Auch wenn die Grossisten jetzt zweimal vor Gericht Niederlagen einstecken mussten, wird der Grundsatz nicht in Frage gestellt.

Wir halten eine Freistellung unseres Pressevertriebssystems nach unserem wie nach europäischem Wettbewerbsrecht für zulässig und geboten. Nach Meinung der Unionsfraktion muss es weiterhin einen Schirm für einen fairen Vertrieb geben. Darin sind wir uns mit dem Bund Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger einig.

Die unzweifelhaften Vorzüge des Grossosystems sind seine Neutralität, die Offenheit für neue Titel und ihre Überallerhältlichkeit. Das ist besonders für ländliche Regionen wichtig, wo nicht alle 50 Meter ein Kiosk steht."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2012