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INNEN/3588: Schnelle und flexible Planungs- und Genehmigungsverfahren realisieren trotz Pandemie


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Mai 2020

Schnelle und flexible Planungs- und Genehmigungsverfahren realisieren trotz Pandemie

Mit mehr Digitalisierung Verfahren voranbringen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen


Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich den Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in 2. und 3. Lesung beschließen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, und der zuständige Berichterstatter Philipp Amthor:

Dr. Mathias Middelberg: "Wir sorgen dafür, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten. Die Corona-Pandemie gefährdet den Fortgang vieler dieser Verfahren. So sind zum Beispiel viele Rathäuser, in denen der Entwurf eines Bebauungsplans öffentlich ausgelegt werden muss, derzeit für den Publikumsverkehr gesperrt oder nur eingeschränkt zu betreten. Manche Planungsverfahren könnten deshalb sogar ganz scheitern. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wollen wir bis Ende März 2021 Ersatzmöglichkeiten für Verfahrensschritte einführen, die eigentlich die körperliche Anwesenheit von Personen erfordern."

Philipp Amthor: "Künftig sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden können, um Verfahren voranzubringen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen. Erörterungstermine sollen durch eine Online-Konsultation oder eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden können. Damit kann die Verwaltung Schnelligkeit und Flexibilität auch in der Krise bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zeigen, etwa bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Um Unternehmen die Sorge vor einer Verbreitung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu nehmen, haben wir in den parlamentarischen Beratungen im Gesetz einen Anspruch des Projektträgers auf Geheimnisschutz und ein Widerspruchsrecht verankert."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2020

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