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INNEN/3532: Wir brauchen ein neues Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2019

Wir brauchen ein neues Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Bundesratsblockade der Grünen überwinden


Das Bundeskabinett hat heute dem zweiten Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten zugestimmt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Der Bericht unterstreicht den Erfolg des Konzepts der sicheren Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge aus diesen Staaten ist im Betrachtungszeitraums von Juli 2017 bis September 2019 weiter deutlich zurückgegangen. Zum Teil war der Rückgang sogar drastisch. Zudem gibt die politische Entwicklung in den betroffenen Ländern keine Anhaltspunkte dafür, ihre Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zurückzunehmen.

Obwohl das Konzept erfolgreich ist, blockieren die Grünen seit 2016 im Bundesrat die Einstufung weiterer Staaten mit verschwindend geringen Anerkennungsquoten bei Asylanträgen. Wir sollten deshalb das Einstufungsverfahren auf eine neue rechtliche Grundlage stellen und künftig zwischen großen und kleinen sicheren Herkunftsstaaten unterscheiden. Die Grünen wären damit aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus.

In einem gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung eines Staates wird der Staat sowohl im Sinne des Grundgesetzes als auch im Sinne der europäischen Asylverfahrensrichtlinie als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Der Zustimmungszwang des Bundesrats wird ausschließlich durch unser nationales Grundrecht ausgelöst, das in der Anerkennungspraxis jedoch bedeutungslos ist, weil sich auf dieses Grundrechtdarauf seit den 1990er Jahren nicht mehr berufen kann, wer über einen Staat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat einreist. Nur 1,1 Prozent aller Antragsteller wurde in diesem Jahr ein Schutztitel auf der Grundlage von Artikel 16a Grundgesetz gewährt. Wir sollten deshalb auf die "nationale" Einstufung verzichten und allein die Möglichkeit des Europarechts nutzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2019

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