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INNEN/3485: Keine deutsche Staatsbürgerschaft für Terrorkämpfer, Polygamisten und Identitätstäuscher


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2019

Keine deutsche Staatsbürgerschaft für Terrorkämpfer, Polygamisten und Identitätstäuscher

Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen


Im Deutschen Bundestag wird am heutigen Donnerstag das Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Mathias Middelberg:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz stellen wir sicher, dass Terrorkämpfer mit Doppelpass, Polygamisten und Identitätstäuscher in Zukunft von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen sind.

Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligen, haben sich offenkundig von unseren grundlegenden Werten abgewandt. Sie werden von nun an den deutschen Pass verlieren, sofern sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in Deutschland, da dadurch künftigen Terrorkämpfern der Weg zurück nach Deutschland versperrt wird. Es ist gut, dass dieses Anliegen der Union nun endlich Realität wird.

Auch die Mehrehe widerspricht eindeutig den elementaren Grundsätzen unserer gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung. Die CDU/CSU-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass Personen, die in Mehrehe leben, nicht mehr Deutsche werden können. Dieser Schritt war überfällig.

Auch bei der gesetzlichen Klarstellung, dass eine Person nur eingebürgert werden kann, wenn ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind, handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Schließlich sind mit der Staatsbürgerschaft grundlegende Rechte und Pflichten wie beispielsweise das Wahlrecht verbunden. Der Unionsfraktion war zudem wichtig, aus Berichten der Länder über erschlichene Einbürgerungen die Konsequenzen zu ziehen. Bei nachweislich durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkten Einbürgerungen wird deren Rücknahme daher künftig doppelt so lange möglich sein wie bisher.

Alles in allem nehmen wir mit dem heute beschlossenen Gesetz überfällige Korrekturen am Staatsangehörigkeitsrecht vor. Wer - wie etwa die Grünen - versucht, mit Begriffen wie "Leitkultur" oder dem Vorwurf eines vermeintlich gegen alle Neubürger gerichteten Generalverdachts Stimmung gegen das Gesetz zu machen, ignoriert den Umstand, dass es in dem Gesetz um Extremfälle geht. Und, schlimmer noch: Er verunsichert damit die vielen redlichen Eingebürgerten oder Einbürgerungswilligen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

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