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INNEN/3408: Begrüße EGMR-Urteil zur Abschiebung eines Gefährders


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 27. September 2018

Begrüße EGMR-Urteil zur Abschiebung eines Gefährders


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute die gegen Deutschland gerichtete Beschwerde eines nach Tunesien abgeschobenen Gefährders zurückgewiesen. Hierzu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, wie folgt zitieren:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt erneut: Der deutsche Rechtsstaat ist wehrhaft gegenüber ausländischen Gewalttätern und Gefährdern. Allein in den vergangenen gut eineinhalb Jahren konnten zum Beispiel über 100 Personen aus dem islamistisch-extremistischen Bereich, darunter mehr als 40 Gefährder, in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Auch wenn es manchmal einen langen Atem benötigt: Die Behörden müssen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen weiter alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu gewährleisten. Bund und Länder müssen zudem prüfen, wie die Instrumente der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam stärker genutzt werden können. Nötig sind mehr Abschiebehaftplätze und eine praktikablere rechtliche Ausgestaltung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2018

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