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INNEN/2677: Kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Januar 2013

Kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden

Selbstverwaltungsrecht der Kommunen muss gewahrt bleiben



Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am heutigen Donnerstag grundsätzlich dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Vergaberegelungen zu schaffen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

"Nach der Entscheidung des Binnenmarktausschusses ist jetzt die Bundesregierung besonders aufgefordert, den EU-politischen Irrsinn aufzuhalten. Den besonderen Belangen der Wasserversorgung in Deutschland muss Rechnung getragen werden. Mit der kommunalen Daseinsvorsorge sind die Menschen in Deutschland immer gut und sicher gefahren, gerade im Bereich der Wasserversorgung. Es ist sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleibt.

Die Einschätzung der EU-Kommission, dass die von ihr geplante Verschärfung des Vergaberechts - gerade im Bereich der Trinkwasserversorgung - für mehr Transparenz sorgen würde, ist falsch. Vielmehr drohen Aufwüchse neuer Bürokratie und höhere Kosten für die Verbraucher. Am schlimmsten ist jedoch, dass bei EU-weiten Ausschreibungen die Qualität der Wasserversorgung zu sinken droht; schließlich ist der führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland letztlich auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen. Dies gilt es auch für die Zukunft sicherzustellen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2013