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GESUNDHEIT/695: Neue Klinikstrukturen sollen freiwillige Organspenden erleichtern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Februar 2019

Neue Klinikstrukturen sollen freiwillige Organspenden erleichtern

Betreuung von Angehörigen wird verbessert


Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschließen. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Georg Nüßlein: "Um das Leid der Patienten zu mindern und die Transplantationsmedizin in Deutschland auf einem hohen Niveau zu halten, verbessern wir mit dem Gesetz in einem ersten Schritt die Prozesse.

Die Spendebereitschaft ist nämlich hoch: 80 Prozent der Menschen sind einer Organspende gegenüber positiv eingestellt. Trotzdem haben weniger als die Hälfte einen Spendeausweis und selbst wenn, dann scheitert die Organentnahme oft an dessen Auffindbarkeit oder an Krankenhausstrukturen. Hat man im Blick, dass ein Spenderorgan die letzte Hoffnung für viele ist, dann gehört es zur Christenpflicht, daran etwas zu ändern.

Um die Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig zu erhöhen, müssen wir die Prozesse und die Strukturen in den Krankenhäusern verbessern. Das ist Ziel des Gesetzes, das der Bundestag verabschieden will.

Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken. Bei den Transplantationsbeauftragten kann es sich um Ärzte, aber zusätzlich auch um besonders qualifizierte Pflegekräfte handeln. Sie sollen künftig noch mehr Zeit als zuvor haben, mögliche Organspender zu identifizieren und die Angehörigen über alle Schritte aufzuklären sowie sie in dieser schwierigen Lebenssituation eng zu begleiten."

Karin Maag: "Außerdem sind für Kliniken neue Vergütungsregelungen vorgesehen. Daneben sollen insbesondere kleinere Kliniken bei der Identifizierung von potenziellen Spendern von einem ärztlichen Rufbereitschaftsdienst unterstützt werden. Dies ist vor allem dann unerlässlich, wenn - wie bisher häufig in diesen kleineren Krankenhäusern - keine Ärzte verfügbar sind, die den irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen feststellen können.

Künftig sollen zudem die Angehörigen von Organspendern besser unterstützt werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, den Angehörigen des Spenders nach der Organtransplantation Betreuung anzubieten. Organempfängern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, sich bei den Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben zu bedanken.

Ein Qualitätssicherungssystem soll schließlich dazu führen, dass potenzielle Organspender in Kliniken schneller identifiziert werden können. Allerdings wird keine Transplantation in die Wege geleitet, wenn dem Entnahmekrankenhaus oder dem Arzt ein Widerspruch des Betreffenden gegen eine Organspende bekannt ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

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