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GESUNDHEIT/661: Neues Transplantationsregister bietet mehr Transparenz und Rechtssicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juli 2016

Neues Transplantationsregister bietet mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Wichtiger Schritt zur Verbesserung des Organspendeprozesses


Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einrichtung eines Transplantationsregisters. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

"Die Verabschiedung des Transplantationsregisters ist ein großer Schritt zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung in unserem Land. Erstmals werden Daten von Organspendern, Organempfängern und Daten von verstorbenen Organempfängern bundeseinheitlich zusammengeführt. Die Kriterien für die Aufnahme von Patienten auf Wartelisten wurden überarbeitet.

Damit wird für mehr Transparenz und Rechtssicherheit in der Transplantationsmedizin gesorgt. Gleichzeitig wird die Sicherheit der Patienten erhöht. Zudem ist die neue Datengrundlage für Forschungszwecke unverzichtbar. Die bisher an verschiedenen Stellen erhobenen Altdaten können unterdessen weiter genutzt werden. Um die Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten, soll jährlich Bericht erstattet werden über die Entwicklung des Registers.

Der Schutz der sensiblen Patientendaten und das Recht auf informelle Selbstbestimmung haben oberste Priorität. Deshalb ist es richtig, dass die Patienten der Aufnahme in die Datenbank zustimmen müssen. Es ist gleichwohl davon auszugehen, dass Patienten der Nutzung ihrer Daten in anonymisierter Form zustimmen, da die Erleichterung von Organspenden ihnen zugutekommt."

Hintergrund:
Voraussetzung für den Aufbau des Transplantationsregisters ist ein bundesweit einheitlicher Datensatz. Dieser wird unter Federführung des Robert-Koch-Instituts erarbeitet.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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