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GESUNDHEIT/654: Korruption im Gesundheitswesen konsequent bekämpfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. November 2015

Korruption im Gesundheitswesen konsequent bekämpfen

Bundestag berät über Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen


Der Bundestag berät am heutigen Freitag in 1. Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak:

"Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir ein klares Signal, dass korruptes Verhalten im Gesundheitswesen künftig bestraft wird. Die geplante Einführung neuer Straftatbestände soll die bestehende Strafbarkeitslücke bei Korruption im Gesundheitswesen schließen.

Wir wollen einen fairen Wettbewerb gewährleisten und das besonders sensible Vertrauensverhältnis von Patienten und Ärzten schützen. Niemand soll eine bestimmte Behandlung verschrieben bekommen, weil ein Arzt sich davon Vorteile verspricht. Es geht nicht darum, die vielen Ärzte und andere Heilberufe unter einen Generalverdacht zu stellen, die sich täglich für das Wohl ihrer Patienten einsetzen. Aber die wenigen 'Schwarzen Schafe', bei denen nicht die beste Versorgung der Patienten im Vordergrund steht, dürfen nicht länger straflos bleiben.

Wir geben im deutschen Gesundheitswesen jährlich über 300 Milliarden Euro aus. Daher ist es wichtig, dass dieses Geld nicht durch Korruption zweckentfremdet und verschwendet wird.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir als Union besonders darauf achten, dass für die im Gesundheitswesen Tätigen klar erkennbar und nachvollziehbar ist, welche berufsrechtlichen Pflichten im Falle eines Verstoßes zur Strafbarkeit führen können. Außerdem sollen Kooperationen, die für den medizinischen Fortschritt und ein effizientes Gesundheitswesen notwendig sind, nicht behindert werden. Unter dem Strich dürfen wir nichts unter Strafe stellen, was heute als gewünschte Kooperation erlaubt ist - auch wenn die Zusammenarbeit vergütet wird."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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