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GESUNDHEIT/653: Großes Reformprojekt in der Pflege realisiert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. November 2015

Großes Reformprojekt in der Pflege realisiert

Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beschlossen


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit großer Mehrheit das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung beschlossen. Hierzu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der Berichterstatter für Pflege, Erwin Rüddel:

"Mit dem Pflegestärkungsgesetz II vollziehen wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Die Minutenpflege wird abgeschafft. Künftig steht nicht mehr die Defizitorientierung, sondern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Durch die Gleichstellung von Demenzerkrankten mit körperlich beeinträchtigten Personen wird eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen. 500.000 Menschen erhalten dadurch erstmals Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegestärkungsgesetze I und II zusammen sind ein Gesamtpaket, durch das insgesamt etwa sieben Milliarden Euro zusätzlich in das Pflegesystem fließen werden.

Neu und wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen künftig an ihrer individuellen Situation orientierte Leistungen erhalten und die Leistungsangebote flexibler gestaltet sind. Somit werden auch die pflegenden Angehörigen unterstützt. Mit dem Bestandsschutz erreichen wir, dass jeder, der heute bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, nur besser gestellt werden kann. Das sichert die bereits bestehenden Ansprüche. Außerdem stärken wir die Pflegeberatung sowie die Qualität und Transparenz bei den Pflegeangeboten. Darüber hinaus werden die Leistungen für pflegende Angehörige weiter ausgebaut.

Die große Koalition hat zu Beginn der Legislaturperiode mehr Qualität, mehr Geld, mehr Betreuung und mehr Hände für gute Pflege in unserem Land versprochen - und wir halten Wort."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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