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FINANZEN/1288: EZB-Anleihekaufprogramm keine Verletzung des Budgetrechts des Deutschen Bundestags


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Mai 2020

EZB-Anleihekaufprogramm keine Verletzung des Budgetrechts des Deutschen Bundestags

EZB-Rat muss jetzt Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegen


Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihekaufprogramm PSPP erklärt Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

"Das Bundesverfassungsgericht sieht im Anleihekaufprogramm PSPP keine monetäre Staatsfinanzierung und keine Verletzung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages. Das Urteil bezieht sich nicht auf aktuelle Corona-bedingte Hilfsmaßnahmen der EZB. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Anleihekaufprogramms PSPP durch die EZB hinzuwirken. Die Unionsfraktion wird dieser Verantwortung gerecht. Wir werden im Deutschen Bundestag die Initiative für eine Aufforderung an den EZB-Rat ergreifen, innerhalb von drei Monaten eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für das PSPP vorzulegen. Darüber hinaus wird die Unionsfraktion das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig auswerten und prüfen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2020

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