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FINANZEN/1267: Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III ist Schritt in die richtige Richtung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. September 2019

Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III ist Schritt in die richtige Richtung

Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben eine Daueraufgabe


Das Bundeskabinett hat am 18. September 2019 das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:

"Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben eine Daueraufgabe, der wir uns fortlaufend stellen. Das neue Bürokratieabbaugesetz ist ein erster Schritt, um die bürokratischen Belastungen zu mindern. Es enthält Maßnahmen, die die Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Gerade Gründer werden zum Beispiel dadurch entlastet, dass sie ihre Umsatzsteuervoranmeldungen statt monatlich nur noch vierteljährlich abgeben müssen.

Unsere Forderungen gehen jedoch wesentlich weiter. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz I wurde die Buchführungsgrenze auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Die damit bezweckte Bürokratieentlastung ging jedoch weitgehend ins Leere, weil im Bereich der Umsatzsteuer weiterhin darüberhinausgehende Aufzeichnungspflichten bestehen. Durch die Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro würde das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden, Schwellenwerte zu harmonisieren und hierdurch Bürokratieentlastungen zu schaffen.

Für die "verbindliche Auskunft" wollen wir einen Rechtsanspruch einführen. Die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Organschaften muss auf die für den Organträger zuständige Finanzbehörde zentralisiert werden. Darüber hinaus wollen wir eine Vorab-Prüfung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens für die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft einführen.

Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, fordern wir ebenfalls:

  • eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von derzeit 150 Euro auf 300 Euro
  • eine E-Bilanz (Rückmeldung nach Änderung durch eine Betriebsprüfung)
  • Erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt
  • Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT (Elektronische Übermittlung von ESt 4B-Mitteilungen, Rückübermittlung der Steuerbescheide mit Abweichungsanalyse, elektronische Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a EStG).
  • Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft nur auf Antrag des Unternehmens.

Außerdem wollen wir die Regelungen bei der Einfuhrumsatzsteuer vereinfachen. Die Zeit zwischen Zahlung und Erstattung muss deutlich verkürzt werden. Damit können wir zusätzliche Liquidität für die Unternehmen schaffen und die Standortattraktivität unserer Seehäfen und Flughäfen steigern.

Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige die Möglichkeit bekommen, eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen. Steuerpflichtige Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, und ggf. auch Arbeitnehmer ohne Werbungskosten sollten keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um den Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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