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FINANZEN/1234: Zinssatz für Nachzahlungszinsen muss abgesenkt werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Mai 2018

Zinssatz für Nachzahlungszinsen muss abgesenkt werden

Beschluss des Bundesfinanzhofes macht dringenden Handlungsbedarf deutlich


In einem am heutigen Montag, 14. Mai 2018, bekannt gewordenen Beschluss äußert der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für die Zeit ab dem Jahr 2015. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:

"Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zeigt erneut, dass dringender Änderungsbedarf bei der Höhe der Nachzahlungszinsen besteht. Ein Zinssatz von rund sechs Prozent im Jahr erscheint vor dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinsumfeldes schon lange nicht mehr angemessen. Dies schon deshalb, weil Steuerpflichtige den Nachzahlungszinsen beispielsweise bei später Betriebsprüfung nicht entgehen können, auf der anderen Seite aber keine Vermögensvorteile mangels Zinseinkünfte durch spätere Steuerzahlung erzielen. Eine befristete Absenkung des Zinssatzes von 0,5 auf mindestens 0,4 Prozent pro Monat ist deshalb dringend geboten. Dies hatten wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Der Vorlagebeschluss bekräftigt uns daher in unserer Haltung.

Leider sind bislang Änderungen an der Zinshöhe am Koalitionspartner bzw. den Ländern gescheitert. Wir werden dennoch einen erneuten Anlauf zur Änderung der entsprechenden Regelungen unternehmen."

Hintergrund:
Mit einem heute bekannt gewordenen Vorlagebeschluss vom 25. April 2018 hat der Bundesfinanzhof in einem summarischen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheids in einem Einzelfall gewährt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen (§§ 233a, 238 Abgabenordnung) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2018

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