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FINANZEN/1132: Bundeskabinett beschließt Verschärfungen bei strafbefreiender Selbstanzeige




Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. September 2014

Bundeskabinett beschließt Verschärfungen bei strafbefreiender Selbstanzeige

Selbstanzeige bleibt für Bürger und Unternehmen handhabbar

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (strafbefreiende Selbstanzeige und Absehen von Verfolgung in besonders schweren Fällen) beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bettina Kudla:

"Der Entwurf hält grundsätzlich an der Selbstanzeige fest. Das ist ein richtiger Schritt. Die Selbstanzeige bleibt weiterhin eine Möglichkeit für Steuerhinterzieher zur Steuerehrlichkeit überzugehen. Wir fordern alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren! Im Rahmen der weiter fortschreitenden Zusammenarbeit beim Informationsaustausch bringt ein Wegducken nichts mehr.

Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass die Selbstanzeige für Bürger und Unternehmen handhabbar bleibt.

Die Kabinettfassung sieht nunmehr keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei "einfacher" Steuerhinterziehung mehr vor. Es bleibt bei der Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf 10 Jahre als Voraussetzung einer wirksamen Selbstanzeige. Dies ist unter dem Gleichheitsgrundsatz richtig. Denn Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung müssen auch im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten - wie z. B. dem Betrug - angemessen bleiben. Es wäre nicht zu erklären, warum die Steuerhinterziehung als ein Betrug zu Lasten des Staates länger verfolgbar sein soll, als ein Betrug zu Lasten einer Privatperson.

Darüber hinaus wurde die bislang umfassende Sperrwirkung einer Prüfungsanordnung bei Außenprüfungen präzisiert. Die Selbstanzeige ist nur für die Zeiträume ausgeschlossen, auf die sich die Prüfungsanordnung sachlich und zeitlich bezieht. Auch Unternehmen mit Anschlussprüfungen bleibt es damit weiterhin möglich, strafbefreiende Selbstanzeigen abzugeben.

Bereits der ursprüngliche Referentenentwurf beinhaltete wesentliche Elemente zur Sicherstellung der Handhabbarkeit der Selbstanzeige. Die Wiedereinführung der Teilselbstanzeige ist ausdrücklich hervorzuheben. Unternehmen wird es so wieder möglich sein, für Voranmeldungen Berichtigungen von Buchungsfehlern vorzunehmen, ohne dass dies strafrechtliche Sanktionen auslöst. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um das Recht handhabbarer und praxistauglicher zu gestalten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2014