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FINANZEN/1088: Millionen von Anlegern in Investmentanlagen werden in Unsicherheit gestürzt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2013

Millionen von Anlegern in Investmentanlagen werden in Unsicherheit gestürzt

Beendigung von Steuergestaltungen wird verhindert



Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Mittwoch das AIFM-Steuer¬anpassungsgesetz vertagt. Anlässlich dieses Vermittlungsergebnisses erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister:

"Die SPD lehnt eine Regelung ab, mit der Pensionszusagen eines Konzerns, die in vielen Staaten gegeben werden, in Deutschland anstatt in Luxemburg oder in den Niederlanden gesammelt und verwaltet werden könnten. Außerdem hat sie sich gegen eine steuerlich nachteiligere Regelung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen ausgesprochen, die schon bisher Steuerausfälle im einstelligen Milliardenbereich verursacht hat und nun weitere verursachen wird.

Infolgedessen werden Millionen von Investmentanlegern verunsichert und die Beendigung von Steuergestaltungen verhindert. Mit der Vertagung des AIFM-Steueranpassungsgesetzes besteht das Risiko, dass eine Befassung des Bundestags vor der Bundestagswahl unwahrscheinlicher und die Diskontinuität dieses Gesetzes wahrscheinlicher wird.

In Investmentfonds sind rund 1,6 Billionen Euro investiert. Mit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz wollen Union und FDP Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der Besteuerung der Investmentfonds und deren Anleger schaffen, nachdem mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz die bisherigen steuerlichen Regelungen aufgehoben wurden. Durch die Vertagung bleibt weiterhin unklar, wie dieser Bereich in Zukunft zu besteuern ist.

Bei der Neuregelung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf eine andere Gesellschaft geht es darum, diese steuerlich weniger attraktiv zu machen. Bisher konnten durch die Übertragung Betriebsausgaben in erheblichem Umfang geltend gemacht werden, die jetzt über einen Zeitraum von 15 Jahren gestreckt werden. Auf der Erwerberseite soll nach der Neuregelung im Gegenzug ein entsprechender Gewinn über 15 Jahre zu besteuern sein. Union und FDP wollen dabei auf die Gestaltungsfälle abstellen, während die SPD eine Neubewertung aller, auch der in der Vergangenheit liegenden Fälle anstrebt. Das lehnen Union und FDP ab."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013