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FINANZEN/1041: Christlich-liberale Koalition stärkt die deutsche Finanzaufsicht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Oktober 2012

Christlich-liberale Koalition stärkt die deutsche Finanzaufsicht

Zur Überwachung der Finanzstabilität wird ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet



Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Das Gesetz wird insbesondere die Überwachung der Finanzstabilität in Deutschland verbessern. Deutschland leistet damit auch auf europäischer und internationaler Ebene einen Beitrag für stabilere Finanzmärkte. Daneben wird mit dem Gesetz der finanzielle Verbraucherschutz gestärkt.

Zur Überwachung der Finanzstabilität wird ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet. Diesem werden Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesbank, der Finanzaufsichtsbehörde BaFin und - ohne Stimmrecht - ein Vertreter der Finanzmarktstabilisierungsanstalt angehören. Die Bundesbank leistet im Rahmen dieses Ausschusses einen besonderen Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität. Sie analysiert die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte und identifiziert die Gefahren, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen können. Auf dieser Grundlage schlägt sie dem Ausschuss Warnungen und Empfehlungen vor. Der Ausschuss für Finanzstabilität kann seinerseits Warnungen und Empfehlungen abgeben. Diese können sich an die Bundesregierung, die BaFin und andere öffentliche Stellen richten.

Mit dem Gesetz wird erstmals ein Verbraucherbeirat bei der BaFin eingerichtet und das Beschwerdeverfahren für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen gesetzlich geregelt. Damit wird der finanzielle Verbraucherschutz verbessert, ohne das oberste Ziel der BaFin, die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen zu sichern, zu gefährden.

Mit dem Gesetz passen wir die Strukturen der nationalen Finanzaufsicht an die aktuellen regulatorischen Herausforderungen an. Zudem setzen wir damit die von den Koalitionsfraktionen am 16. Dezember 2010 verabschiedeten zehn Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht um."


Hintergrund:

Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahre 2002 mit dem Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht neu aufgestellte deutsche Finanzaufsicht weiter zu stärken und dabei auch den europäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf setzt die Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht um, die von den Koalitionsfraktionen im Dezember 2010 verabschiedet wurden. Er sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

• Beim Bundesministerium der Finanzen wird ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet, dem das Bundesministerium der Finanzen Bundesbank, BaFin und Finanzmarktstabilisierungsanstalt (stimmlos) angehören. Die Bundesbank leistet im Rahmen des Ausschusses einen besonderen Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität. Sie analysiert die für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte und identifiziert die Gefahren, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen können. Auf dieser Grundlage schlägt sie dem Ausschuss Warnungen und Empfehlungen vor und entwirft den Finanzstabilitätsbericht des Ausschusses.

• Zur Verbesserung der mikroprudenziellen Bankenaufsicht wird ein Streitschlichtungsmechanismus bei Meinungsverschiedenheiten von erheblicher Bedeutung zwischen BaFin und Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute geschaffen.

• Mit der Einrichtung eines Verbraucherbeirates und der Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen wird der kollektive Verbraucherschutz im Finanzsektor gestärkt.

• Schaffung einer Zulage in Höhe von 80 % der Ministerialzulage für die Beschäftigten der BaFin

• Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der BaFin mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der BaFin zu stärken.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25./26. Oktober vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. November 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2012