Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2015
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Tenure-Track-Programm notwendiger nächster Schritt zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Am heutigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:
Albert Rupprecht: "In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden - nicht zuletzt dank des enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.
Mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei ihrem ersten Vertrag allerdings kürzer als ein Jahr angestellt. Das ist nicht akzeptabel. Mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sorgen wir deshalb dafür, die Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft deutlich zu verbessern: Unsachgemäßen Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern schieben wir künftig einen Riegel vor. Gleichzeitig schütten wir mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aber nicht das Kind mit dem Bade aus: Mit der Novelle ist uns eine Reform mit Augenmaß gelungen, die einerseits die berechtigten Interessen der Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft berücksichtigt, andererseits aber im Gegensatz zu den Vorstellungen der Oppositionsfraktionen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht in ein Korsett zwingt. Denn unser Wissenschaftssystem muss atmen können, personelle Fluktuation ermöglichen und damit auch nachfolgenden Generationen von Nachwuchswissenschaftlern Chancen eröffnen."
Alexandra Dinges-Dierig: "Wissenschaft braucht
Flexibilität, aber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen
auch ein gewisses Maß an Sicherheit bei der persönlichen
Lebensplanung. Dem tragen wir Rechnung, indem wir zukünftig die
Vertragsdauer an das Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des
Drittmittelprojektes koppeln. Kürzere Laufzeiten werden aber möglich
bleiben, denn sie können oft im Sinne der Beschäftigten sein. Kein
Gesetz kann die Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne
abbilden. Aus diesem Grunde haben wir mit einem Änderungsantrag auch
dafür gesorgt, dass Studierende künftig sechs Jahre befristet
beschäftigt werden können, ohne dass dies auf den
Höchstbefristungsrahmen angerechnet wird. Auch die Studienwege sind
heute vielfältiger geworden, dem wäre die zuvor vorgesehene
Höchstdauer von vier Jahren nicht gerecht geworden.
Bei alldem ist klar, dass die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächster Schritt muss deshalb die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten folgen. Nur so können wir strukturelle Verbesserungen anschieben, systematisch transparentere und zuverlässigere Karrierewege für die besten Köpfe in Deutschland schaffen und dadurch die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems weiter stärken."
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015
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