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BILDUNG/914: Forschungs- und Innovationspolitik der Koalition auf Erfolgskurs


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2015

Forschungs- und Innovationspolitik der Koalition auf Erfolgskurs

Jahresgutachten 2015 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt strategische Weichenstellungen in der Wissenschaftspolitik


Die Expertenkommission Forschung und Innovation hat am gestrigen Mittwoch in Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesforschungsministerin Johanna Wanka das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2015 überreicht. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Kaufmann:

Albert Rupprecht: "Das aktuelle EFI-Gutachten stellt unserer Forschungspolitik erneut ein gutes Zeugnis aus. Wir sind auf dem richtigen Weg. Als großen Wurf würdigen die Experten insbesondere die Anfang des Jahres in Kraft getretene Änderung von Artikel 91b Grundgesetz, die neue Möglichkeiten schafft, die Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems voranzutreiben. Statt wie bisher nur befristet, kann der Bund bei überregionaler Bedeutung Hochschulen nun auch dauerhaft fördern. Die neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten wollen wir nutzen, um die hohe Attraktivität Deutschlands als Wissenschaftsstandort zu sichern und auszubauen. Denn nur mit exzellenter und international sichtbarer Forschung kann unser Land auch in Zukunft im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen vorne bleiben.

Das EFI-Gutachten bestätigt uns außerdem darin, noch offene Ziele mit Nachdruck weiter zu verfolgen: Dies gilt vor allem für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland, für die wir uns als Unionsfraktion konsequent einsetzen."

Stefan Kaufmann: "Die Expertenkommission bestärkt uns darin, in unseren Anstrengungen und Investitionen für Forschung und Innovation nicht nachzulassen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Seit 2005 haben wir den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf über 15 Milliarden Euro verdoppelt. An diesem Kurs werden wir festhalten.

Auch die Länder müssen ihren Beitrag leisten: Im EFI-Gutachten wird hierzu ausdrücklich auf die neu entstandenen finanziellen Spielräume der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr durch die BAföG-Mittelübernahme des Bundes hingewiesen. Die Länder sind gefordert, diese Milliardenspritze des Bundes vereinbarungsgemäß vor allem auch für die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen zu nutzen. Denn nur gemeinsam wird es uns gelingen, Deutschlands wissenschaftlich-technologische Leistungsfähigkeit nachhaltig zu stärken."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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