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BILDUNG/896: Zur Änderung von Artikel 91b Grundgesetz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Oktober 2014

Änderung von 91b GG stärkt Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit des deutschen Wissenschaftssystems

Künftig deutlich erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich



Morgen berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Artikel 91b Grundgesetz. Mit der angestrebten Neufassung des Artikels werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und deren bildungs- und forschungspolitischer Sprecher, Albert Rupprecht:

Michael Kretschmer: "Hochschulen haben eine Schlüsselfunktion für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung, schafft neue Perspektiven für die universitäre und außeruniversitäre Kooperation und eröffnet damit unserer nationalen Innovationspolitik neue Gestaltungsmöglichkeiten. Für den Bund ist die Programmpauschale ein besonders wichtiges Instrument in der Forschungspolitik. Das Instrument hat sich bewährt. Die Programmpauschale flankiert und ermöglicht die wettbewerbliche Forschungsförderung. Wir halten an der 20-prozentigen Zulage fest. Hochschulen und Forschungsinstitute haben die berechtigte Erwartung, dass sich in Zukunft auch die Länder an der Pauschale beteiligen. Fünf Prozent von Länderseite sollten möglich sein. Schließlich hat der Bund die Länder gerade beim BAföG umfänglich entlastet. Mit insgesamt 25 Prozent würde die neue Programmpauschale dann die Größenordnung erreichen, die auch von der EU im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 'Horizont 2020? verwendet wird."

Albert Rupprecht: "Mit der Änderung von Artikel 91b Grundgesetz stellen wir die Weichen für eine weitere Stärkung der Leistungsfähigkeit unseres erfolgreichen Wissenschafts- und Innovationssystems. In den vergangenen Jahren hat der Bund - insbesondere mit dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative - enorme Verantwortung bei der Hochschulfinanzierung übernommen und damit ganz wesentlich zu einer großen und weltweit beachteten Dynamik der deutschen Wissenschaft beigetragen. Dies war bislang aus verfassungsrechtlichen Gründen aber nur thematisch und zeitlich begrenzt möglich. Die Grundgesetzänderung macht nun den Weg dafür frei, dieses Engagement des Bundes im Zusammenwirken mit den Ländern in eine dauerhafte Anreizstruktur zu überführen.

So können beispielsweise Hochschulen künftig durch Bundesmittel auch institutionell gefördert werden. Dies bedeutet mehr Langfristigkeit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Finanzierung der deutschen Hochschulen. Gleichzeitig wird die Verfassungsänderung die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erheblich erleichtern: Komplexe rechtliche und administrative Probleme, die etwa bei der Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) oder des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) aufgetreten sind, entfallen künftig.

Klar ist aber auch: Bundesförderung muss einen Mehrwert für das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt bewirken. Das Kriterium der überregionalen Bedeutung für das Bundesengagement bleibt deshalb erhalten. Nur wenn wir unsere Ressourcen konzentriert und intelligent einsetzen, wird es uns gelingen, die globale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit unserer Wissenschaftslandschaft auszubauen, in den internationalen Innovationsrankings auch künftig vorne zu bleiben und die Grundlagen unseres Wohlstands zu sichern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014