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ARBEIT/841: Geordnete Verhältnisse in der gesamten Paketbranche


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2019

Geordnete Verhältnisse in der gesamten Paketbranche

Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für mehr Wettbewerbsfairness und bessere Arbeitsbedingungen


Der Deutsche Bundestag hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist ein klares Signal des Gesetzgebers, dass er da konsequent handelt, wo grundsätzlich von uns gewollte unternehmerische Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle zum Schaden der Beschäftigten und der Mitbewerber am Markt ausgenutzt werden. Bei Großkontrollen waren zuletzt wiederholt Verstöße in erheblichem Ausmaß aufgedeckt worden. Zugleich schaffen wir auch mehr Wettbewerbsfairness zwischen dem Einzelhandel vor Ort und Teilen des Online-Handels, die mit Hilfe ausbeuterischer Strategien von Subunternehmen Versandkosten marginalisieren konnten.

Auftraggebenden Unternehmen der Paketbranche haften künftig grundsätzlich für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge der beauftragten Subunternehmen. Relativ leicht können sie sich aber von dieser Haftung befreien, indem sie Sorgfalt bei der Auswahl von Subunternehmen entweder durch Einforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozial- oder Unfallversicherungsträgers nachweisen oder das Subunternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Bei dieser handelt es sich um einen unabhängigen Eignungsnachweis, der sich in der Baubranche bewährt hat.

Unsere Erwartung ist, dass sich mit diesem Gesetz geordnete Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen. Daher ist es bis Ende 2025 befristet. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Maßnahmen nicht wie gewünscht wirken, so werden wir die Instrumente zielgenau nachschärfen und das Gesetz, wenn erforderlich fortführen, um verbliebene Schlupflöcher zu schließen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019

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