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ARBEIT/769: Lockerung der Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ist richtiger Schritt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2015

Lockerung der Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ist richtiger Schritt

Weniger Bürokratie stärkt Tourismusbranche


Bundesarbeitsministerin Nahles hat am gestrigen Dienstag Erleichterungen für die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz angekündigt. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

"Es ist gut, dass sich Frau Nahles auf Druck der Union bewegt hat. Für beschäftigungsintensive Unternehmen wie in der Hotelerie und Gastronomie sind die verminderten Aufzeichnungspflichten ein erstes gutes Zeichen im Hinblick auf eine praktikable Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Dem müssen weitere Schritte folgen. Die Aufzeichnungspflichten sollten sich auf den Personenkreis beschränken, der unter den Schutzzweck des Gesetzes fällt. Gerade die mittelständisch geprägte deutsche Gastronomie ist darauf angewiesen ihre personellen Ressourcen für den Gast und nicht für die Bürokratie arbeiten zu lassen."

Hintergrund:
Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Aufzeichnungspflicht der Anfangs- und Endzeit der Arbeit nach dem Mindestlohngesetz entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate bei mindestens 2.000 Euro brutto liegt. Bisher lag die Grenze bei 2985 Euro brutto.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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