Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


AGRAR/328: Übergangsfrist für Ferkelkastration ist verfassungsgemäß


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 14. März 2019

Übergangsfrist für Ferkelkastration ist verfassungsgemäß


Am heutigen Donnerstag hat PETA Deutschland e.V ein Rechtsgutachten vorgestellt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration von zwei Jahren als verfassungswidrig eingeschätzt wird. Dazu können Sie den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Stegemann, wie folgt zitieren:

"Der Beschluss des Deutschen Bundestages, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, ist verfassungsgemäß. Er ist insbesondere mit dem Staatsziel Tierschutz (Artikel 20a des Grundgesetzes) vereinbar. Ohne eine Verlängerung hätten viele kleine und mittlere Schweinehalter in Deutschland aufgeben müssen. Dies wäre ein massiver Eingriff in ihre grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit gewesen und hätte zu einem Strukturbruch geführt. Die Ferkelerzeugung wäre ins Ausland abgewandert - ohne, dass wir Einfluss auf die dortigen Tierschutzstandards hätten. Umfangreiche und sehr lange Tiertransporte von Ferkeln nach Deutschland wären die Folge gewesen. Dies wäre keinesfalls im Sinne des Staatsziels Tierschutz. Den Preis hätten unsere Landwirte, die Tiere und wir alle als Verbraucher gezahlt. Klar ist aber auch: Alle Verantwortlichen müssen die Übergangsfrist nutzen, um im Sinne des Tierwohls praktikable, wissenschaftlich fundierte und marktgängige Alternativverfahren zu entwickeln."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang