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WIRTSCHAFT/2926: Dem Gastgewerbe eine Perspektive geben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Mai 2020

Dem Gastgewerbe eine Perspektive geben


Zur Frage der Wiedereröffnung der Gastronomie und Beherbergungsstätten erklärt Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

Wir müssen den Touristikern in Deutschland wieder eine Perspektive geben. Bund und Länder sollten jetzt gemeinsam - unter Beachtung der epidemiologischen Notwendigkeiten - die tourismuspolitische Koordination mit den unterschiedlichen Akteuren in die Hand nehmen. Wir benötigen jetzt einen differenzierten Fahrplan für die Wiedereröffnung der gastronomischen Betriebe und der Beherbergungsstätten. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Maßnahmen wäre fatal.

Wenn jetzt über den Sommerurlaub in Deutschland diskutiert wird, dann müssen Bund und Länder eine klare Kommunikationsstrategie mit der Touristik entwickeln und die Destinationen in der Vorbereitung auf den Sommer unterstützen. Hierfür wäre ein hygienisches Rahmen konzept für touristische Betriebe sinnvoll. Doch auch die Kommunen und die lokalen Gesundheitsämter gilt es damit zu versorgen. Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut eine gesundheitspolitische Handreichung für die Ämter und die Destinationen zu entwickeln, damit alle eine vorschriftliche Grundlage zur Wiedereröffnung haben. Viele Beherbergungsstätten und Gastronomiebetriebe haben bereits eigene Konzepte entwickelt und vorgelegt. Die müssen jetzt geprüft und bei Tauglichkeit genehmigt werden.

Darüber hinaus müssen mit den Destinationen die Fragen der Besucherentzerrung geklärt werden. Dazu zählen auch Werbeoffensiven für die Regionen. Sanfte und naturnahe Tourismusangebote können in diesem Sommer ausgebaut werden.

Doch bei alledem bleibt der wirtschaftliche Druck extrem hoch. Für die hygienischen Veränderungen, die durch die Betriebe vorgenommen werden müssen, brauchen wir umso mehr eine strukturelle Förderpolitik der Tourismuswirtschaft. Die Soforthilfen in Höhe von mindestens 15.000 Euro müssen um mindestens zwei Monate verlängert und auch für Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern gewährt werden. Außerdem brauchen wir einen Rettungsfonds für die Reisewirtschaft, in dem die gesamte Breite der Tourismuswirtschaft erfasst ist. Sonst bricht die touristische Infrastruktur weg.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Mai 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2020

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