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WIRTSCHAFT/2650: Freihandelsabkommen CETA - Klageprivilegien für Konzerne müssen gestoppt werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Februar 2016

CETA: Klageprivilegien für Konzerne müssen gestoppt werden


Zur Ankündigung einer Einigung zwischen Kanada und der EU zum Handelsabkommen CETA erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Was die Kommission heute vorgelegt hat, ist absolut enttäuschend. Mit diesem Ergebnis wird CETA Klageprivilegien für ausländische Konzerne fest etablieren. Cecilia Malmström hat in den Verhandlungen mit Kanada nur kosmetische Korrekturen erreicht, die sich auf allein auf prozessuale Fragen beschränken. Reformen etwa für mehr Transparenz wären für sich alleine genommen zwar zu begrüßen. Aber der Kern der Klageprivilegien, nämlich die materiellen Rechte für Unternehmen, bleibt unverändert. Klagen wie die von Vattenfall gegen Deutschland oder die von Philip Morris gegen Uruguay wären damit weiter möglich. Diese Schiedsgerichte sind nach wie vor ein hochgefährliches Instrument.

Wer diesem Abkommen zustimmt, liefert tausenden von Firmen aus Kanada und den USA ein Klageprivileg gegen europäische Regeln zum Schutz von Verbrauchern und der Umwelt. Es ist jetzt höchste Zeit, dass die Bundesregierung unmissverständlich klarmacht, dass Klageprivilegien für Konzerne der falsche Weg sind und dass CETA unter diesen Umständen nicht ratifiziert werden kann. Vor allem die Sozialdemokraten im Bundestag und im Europäischen Parlament stehen jetzt im Wort: Sie haben ein CETA-Abkommen mit Klageprivilegien für Konzerne immer ausgeschlossen. Jetzt muss sich zeigen, ob sie zu ihrem Wort stehen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Februar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2016

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