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WIRTSCHAFT/2403: Schwarz-Gelb blockiert schärfere Korruptionsbekämpfung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juni 2013

Schwarz-Gelb blockiert schärfere Korruptionsbekämpfung



Nachdem heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die schwarz-gelbe Mehrheit zum vierten Mal die Beratung eines bündnisgrünen Gesetzentwurfs für ein zentrales Register über korruptive und unzuverlässige Unternehmen verweigerte, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Wirtschaftsausschuss, und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Rechtsausschuss:

Mit dieser undemokratischen Verzögerungstaktik wollen Union und FDP das rettende Ende der Wahlperiode erreichen und eine Schlussberatung des Gesetzentwurfs vereiteln. So hoffen sie der Peinlichkeit zu entgehen, im Plenum des Bundestages offen gegen schärfere Korruptionsbekämpfung stimmen zu müssen. Denn dafür wäre laut einhelliger Expertenmeinung das zentrale Unternehmensregister unverzichtbar, das der grüne Gesetzentwurf vorsieht.

Doch Union und FDP haben bereits in den zwei mitberatenden Ausschüssen mit ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf klar abgelehnt, also zugunsten der Korruption votiert. Im Wirtschaftsausschuss und im Plenum scheut die Koalition aber diese Positionierung. Ähnlich wie sie sich einer Debatte um die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung entzogen haben, setzen die Koalitionsfraktionen auch bei Korruption in der Wirtschaft lieber auf Täterschutz.

Daher hat unsere Fraktion nun gemäß Geschäftsordnung beantragt, dass der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Hinsken (CSU) nun im Plenum des Bundestages rechtfertigen muss, warum er unseren Gesetzentwurf dort nicht "alsbald" fertig beraten ließ, so wie die Geschäftsordnung verlangt.

Hintergrund
Zum Inhalt des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/11415): Öffentliche Aufträge dürfen nur an "gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben" werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Aber ob Bewerber diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren.

Derzeit gibt es nur dezentral in einigen Bundesländern Register, die solche Verfehlungen speichern. Diese Informationen stehen aber Vergabestellen anderswo nicht zur Verfügung. Daher kann es immer noch dazu kommen, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen gegeben werden, die anderswo bereits korruptiv auffällig wurden. Folglich sieht nun der grüne Gesetzentwurf ein bundeszentrales Register vor, das alle Vergabestellen von Ländern und Kommunen vor ihren Auftragserteilungen abfragen sollen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juni 2013, Nr. 0453/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013