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WIRTSCHAFT/2295: Stromsteuerrabatte - Regierung noch großzügiger als gedacht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. August 2012

Stromsteuerrabatte: Regierung noch großzügiger als gedacht



Zu den Stromsteuerrabatten für die Industrie, Gegenstand der heutigen Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe, erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Die Bundesregierung gewährt die Rabatte bei den Energie- und Stromsteuern offenbar zu noch lascheren Konditionen, als bislang bekannt ist. Anfang August hatte das Bundeskabinett die Fortführung des Spitzenausgleichs beschlossen, der 23.000 Unternehmen hohe Strom- und Energiesteuererleichterungen gewährt.

Bei der vorgesehenen jährlichen Effizienzverbesserung von 1,3 Prozent kann keinesfalls von einer ambitionierten Gegenleistung für das Recht auf Steuerrabatte gesprochen werden kann. Denn bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Energieeffizienz der Industrie ohne besondere Anstrengungen bereits um 1,4 Prozent pro Jahr verbessert.

Die Deutsche Umwelthilfe hat in ihrer heutigen Pressekonferenz auf eine weitere dreiste Regelung im Gesetzesentwurf hingewiesen. Die Regierung will bei der Ermittlung des Effizienzerfolges der deutschen Industrie auch die Energiewirtschaft mit einrechnen. So rechnet die Bundesregierung die Effizienzverbesserung der Industrie schön.

Die Bundesregierung weiß, dass Atom- und Kohlekraftwerke in der Statistik deutlich weniger effizient als Wind- und Solaranlagen sind. Steigt der Anteil der Erneuerbaren, verbessert sich so auf dem Papier die Effizienz der deutschen Industrie, ohne dass diese etwas dafür leisten muss. Diesen Rechentrick nutzt die Regierung schamlos aus und versucht der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass die der Industrie ambitionierte Energieeinsparungen abverlangt. Tatsache ist aber, dass die Regierung der Industrie weiterhin 2,3 Milliarden Euro an Subventionen gibt, ohne echte Gegenleistungen zur Energieeinsparung zu fordern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. August 2012, Nr. 0727/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2012