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VERKEHR/802: Fluglärm - das ungelöste Problem


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. April 2019

Fluglärm - das ungelöste Problem


Zum Tag gegen Lärm am 24. April erklären Daniela Wagner, Mitglied im Verkehrsausschuss, und Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik:

Lärm stresst und macht krank. Insbesondere der Verkehrslärm von Straßen, Schienen und Flugzeugen schränkt die Lebensqualität vieler Bürgerinnen und Bürger erheblich ein.

Bei der Bundesregierung kommt der Lärmschutz aber noch immer zu kurz. Trotz wohlklingender Ankündigungen im Koalitionsvertrag lässt die Bundesregierung etwa die Anwohnerinnen und Anwohner von deutschen Flughäfen weiterhin im Stich. Noch immer hat die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen, um wenigstens den baulichen Schallschutz an den Häusern der Betroffenen zu verbessern.

Denn der verspätet vorgelegte Bericht zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes enthält nur marginale Verbesserungen und schiebt diese noch dazu auf die lange Bank. Das freut die Luftverkehrslobby, geht aber auf Kosten der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner.

Wenn die große Koalition die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen will, darf sie es nicht bei Ankündigungen im Koalitionsvertrag belassen. Sie muss jetzt liefern und das Fluglärmgesetz deutlich verbessern. Auch den aktiven Lärmschutz im Luftverkehr muss die Bundesregierung endlich stärken. Denn nur so wird der Lärm tatsächlich weniger.


Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag wird angekündigt, den durch Mobilität verursachten Lärm deutlich zu reduzieren und die Schwellenwerte für das Recht auf baulichen Schallschutz weiterzuentwickeln.

Der Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes ist abzurufen unter:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Laermschutz/bericht_evaluierung_fluglaermgesetz_bf.pdf.

Erst 2021 sollen die geringfügigen Verbesserungen gesetzlich verankert werden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/besserer-laermschutz-fuer-schulen-und-kitas-1568666 (siehe Kapitel "Wie sieht das weitere Verfahren aus?").
In ihrem Bericht rechtfertigt die Bundesregierung den geringen Umfang der Verbesserungen mit der Einschätzung, die Lärmwirkungsforschung habe seit der letzten Überprüfung des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 keine neuen Erkenntnisse erbracht. Tatsächlich hat eine Vielzahl von Studien und Metastudien das Gegenteil mit einer solchen Klarheit erwiesen, dass sich die WHO im Oktober 2018 zu einer Neubewertung der Schädlichkeit von Fluglärm veranlasst sah.

Die Neubewertung von Fluglärm durch die WHO erfolgte in "Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region" (Zusammenfassung):
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf?ua=1

Eine repräsentative Umfrage des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass sich 44 Prozent der deutschen Bevölkerung von Fluglärm gestört fühlen. Fluglärm steht damit nach Straßen-, Nachbarschafts- und Industrie-/Gewerbelärm an vierter Stelle der Lärmquellen.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/laermbelaestigung.
Trotz der vergleichsweise geringen Zahl großer Flughäfen führen diese zu einem sehr erheblichen Maß an Betroffenheit.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. April 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2019

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