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VERKEHR/661: Passagierrekorde trotz Luftverkehrsteuer


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Mai 2014

Passagierrekorde trotz Luftverkehrsteuer



Zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Luftverkehrsteuer erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Luftverkehrsteuer ist nicht für den Strukturwandel in der Luftverkehrsbranche verantwortlich. Bereits seit einigen Jahren gibt es einen Trend weg von kleineren und mittleren und hin zu größeren Flughäfen. Grund dafür ist die Dominanz von Low Cost Carriern auf kleinen Flughäfen, die seit einigen Jahren nicht mehr an ihre früheren Wachstumsraten anknüpfen können. 17 von 23 internationalen Flughäfen in Deutschland schreiben rote Zahlen und hängen am Tropf der Landesregierungen.

Die Passagierzahlen sind trotz Luftverkehrsteuer auf Rekordhoch. Die Luftverkehrswirtschaft liegt falsch, wenn sie behauptet, dass die Luftverkehrsteuer dem Luftverkehrsstandort Deutschland schadet. Im Jahr 2011, als die Luftverkehrsteuer erstmalig erhoben wurde, wurden 5 Prozent mehr Flugtickets verkauft als im Vorjahr.

2013 gab es einen neuen Rekord. 202 Millionen Passagiere stiegen an einem deutschen Flughafen entweder ein, aus oder um. Ein Ende des Wachstums ist nicht abzusehen. Für 2014 erwartet die Branche ein weiteres Passagierwachstum von 2, 2 Prozent.

Die CO2-Emissionen des Flugverkehrs in Deutschland haben sich seit 1990 nahezu verdoppelt und auch für die Zukunft keinen Rückgang zu erwarten. Dies konterkariert die deutschen und europäischen Klimaziele. Daher ist es konsequent, dass der Flugverkehr auch für seine externen Kosten aufkommt.

Wir wollen die Luftverkehrsteuer ökologischer machen und echten Wettbewerb zwischen Verkehrsträgern ermöglichen. Dazu gehört, den Frachtverkehr in die Luftverkehrsteuer einzubeziehen. Denn hier ist die Wettbewerbsverzerrung besonders hoch. Für den Transport von Waren in der Luft muss eine Airline keine Steuern zahlen, während für den Güterverkehr mit der Bahn Schienenmaut und Dieselsteuer fällig wird. Diesen klaren Fall von Wettbewerbsverzerrung wollen wir beseitigen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2014, Nr. 0398-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014