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VERKEHR/607: Deutschland verklagt - Deutsche Bahn AG darf Netzgewinne nicht zweckentfremden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Januar 2013

EU-Kommission verklagt Deutschland: Deutsche Bahn AG darf Netzgewinne nicht zweckentfremden



Zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission wegen Verstößen gegen EU-Richtlinien durch unsaubere Gewinnabführung zwischen den Infrastrukturgesellschaften der DB und der Holding erklärt Dr. Anton Hofreiter MdB:

Eine finanzielle und organisatorische Entflechtung der Deutschen Bahn AG - als einer von vier verbliebenen integrierten Eisenbahnen in der Europäischen Union - ist keine Neuerfindung der EU-Kommission für das 4. Eisenbahnpaket, sondern geltendes EU-Recht gemäß der Richtlinie 19/440/EWG. Die Praxis der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verstößt dagegen, weshalb Dr. Anton Hofreiter im Jahr 2010 um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gebeten hat.

Es ist erfreulich, dass die Kommission nun die Bitte aufgegriffen hat. In einem Brief vom 14.01.2013 der Kommission an Dr. Anton Hofreiter heißt es dazu, die Kommission habe am 21.11.2012 die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren beschlossen und ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Das Vertragsverletzungsverfahren kann abgewendet werden, wenn Verkehrsminister Ramsauer endlich die im Koalitionsvertrag formulierte Beendigung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge umsetzt.

Die Bundesregierung ist daher gefordert, ihr peinliches Auftrags-Lobbying für die DB AG gegen das 4. Eisenbahnpaket in Brüssel abzublasen, und stattdessen ihre bahnpolitischen Hausaufgaben zu machen. Es muss endlich Schluss sein damit, dass die DB AG Milliardengewinne aus der öffentlich finanzierten Infrastruktur zweckentfremdet, um damit Wettbewerber aufzukaufen oder bahnfremde Aktivitäten zu finanzieren.

Hintergrund:

In einer Beschwerde vom 24. August 2010 hatte Dr. Anton Hofreiter die Kommission aufgefordert, gegen den permanenten Verstoß der Gewinnabführungspraxis zwischen den DB Infrastrukturgesellschaften und der Holding gegen Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 91/440/EWG vorzugehen. Dieser sieht in der geänderten Fassung unmissverständlich vor, dass es getrennte Finanzflüsse bei Infrastrukturbetrieb und Verkehrstätigkeiten geben müsste, um Übertragungen öffentlicher Mittel für den Infrastrukturbetrieb auf die im Wettbewerb stehenden Verkehrsgesellschaften auszuschließen.

Das 15-seitige Schreiben der EU-Kommission an Bundesverkehrsminister Ramsauer vom 21.11.2012 weist die Argumentation der Bundesregierung, dass DB Netz mehr Beiträge von der Holding erhalten als an diese übertragen habe, als "nicht stichhaltig" zurück und belegen dies unter anderem mit Zahlen aus einem Bericht der Rating-Agentur Moody's für die DB AG, wonach die operative Marge des Bereichs Schiene im Jahr 2012 bei 13,1 Prozent lag, im Bereich Bahnhöfe sogar bei 20,8 Prozent, während der Schienengüterverkehr 2010 gerade einmal auf 0,3 Prozent und der Personenfernverkehr auf 2,6 Prozent kam.

Das Vertragsverletzungsverfahren erstreckt sich zudem auch auf den Schienenpersonennahverkehr. Die Gewinnübertragung der DB Regio an die Holding steht demnach genauso im Widerspruch zu geltendem EU-Recht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2013, Nr. 0057/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2013