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UMWELT/1911: Düngeverordnung - Effektiver Grundwasserschutz muss nach dem Verursacherprinzip gestaltet werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. März 2020

Düngeverordnung: Effektiver Grundwasserschutz muss nach dem Verursacherprinzip gestaltet werden, Tierhaltung muss an die Fläche gebunden werden


Zur heute im Bundesrat beschlossenen Novelle der Düngeverordnung erklären Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik, und Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik:

Es ist gut, dass die Bundesländer den Weg für eine novellierte Düngeverordnung frei gemacht haben. Die drohenden Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag können so erstmal abgewendet werden. Die Verordnung bleibt jedoch ein Minimalkonsens zwischen EU-Kommission und Bundesregierung. Inwiefern die Maßnahmen ausreichen werden, um die Nitratbelastung in unseren Grundwässern zu stoppen, muss sich erst noch zeigen.

Wir begrüßen, dass das Tauziehen um die Düngeverordnung erstmal ein Ende hat. Immer wieder hat die unionsgeführte Agrarpolitik die Novellierung auf die lange Bank geschoben. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nicht optimal. Darunter leiden insbesondere diejenigen Betriebe, die bereits jetzt gut wirtschaften. Sie tragen, gemeinsam mit der Umwelt, die Kosten für jahrelange Fehlpolitik der Union.

Für einen echten Schutz unseres Grundwassers braucht Deutschland eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik. Das bedeutet eine Reduzierung der Tierdichte in den Intensivtierhaltungsregionen und eine Bindung des Tierbestandes an die Fläche. Ein effektiver Grundwasserschutz muss sich am Verursacherprinzip orientieren. Wer das Grundwasser belastet, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung muss nun den Bauern und Bäuerinnen eine echte Perspektive geben die dafür sorgt, dass sie rentabel und im Einklang mit der Umwelt wirtschaften können.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2020

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