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UMWELT/1797: Fahrplan für Biodiversitäts-Abkommen 2020 beschlossen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. November 2018

Fahrplan für Biodiversitäts-Abkommen 2020 beschlossen


Zum Abschluss der 14. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für Biologische Vielfalt (CBD) in Sharm El-Sheikh / Ägypten erklären Steffi Lemke, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik und Bioökonomie:

Mit riesigen Schritten schreiten Artensterben und Klimakrise voran. Die Menschheit ist dabei, ihre eigenen Lebensgrundlagen zu zerstören. Trippelschritte sind hingegen alles was der Weltrat für Biodiversität in den vergangenen zwei Wochen vollbracht hat. Es fehlt an politischem Willen und einer Vision, die glaubhaft von Staats- und Regierungschefs voran getragen wird. Die Aichi-Ziele waren gut und wichtig, aber blieben ohne Durchschlagskraft. Die gleichen Fehler dürfen sich jetzt nicht wiederholen. Doch Naturschutzbehörden und Naturschützer werden von ihren Staats- und Regierungschefs in Sharm el-Sheik wieder einmal allein gelassen.

Es bleiben noch zwei weitere Jahre für ein politisches Umsteuern. Verhandlungsgeschick und politische Signale sind jetzt notwendig. Damit wir den Verlust an Artenvielfalt endlich bremsen, brauchen wir ein Nothilfeprogramm für den Erhalt biologischer Vielfalt in Europa. Dazu gehört ein sofortiges Ende für subventionierte Naturzerstörung bei der EU-Agrarpolitik und endlich die Umsetzung eines eigenständigen EU-Naturschutzfonds. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Verhandlungen in 2020.

Der jetzt verabschiedete Fahrplan für ein neues Biodiversitäts-Abkommen repräsentiert ein sprödes Weiter-So. Kein Zeichen von dringend benötigter Verbindlichkeit und starken politischen Signalen im Vorfeld der entscheidenden Tagung in Peking 2020. Die Artenschutzbewegung kämpft ohne starke Verbündete an ihrer Seite. Kein Staats- oder Regierungschef scheint den Platz an der Spitze der Bewegung einnehmen zu wollen. Es droht ein weiteres Umweltabkommen mit hehren Zielen und wenig Erfolgsaussichten.

Es ist gut, dass sich die Staaten auf der UN-Biodiversitätskonferenz auf strenge Regeln für Gene Drives geeinigt haben. Denn Gene Drives sind massive Eingriffe in das Ökosystem. Die jetzt vereinbarten Regeln verpflichten die Regierungen beispielsweise dazu, die Technik allenfalls mit Zustimmung von potenziell Betroffenen vor Ort anzuwenden. Ein vollständiges Moratorium für Gene Drives wäre noch besser gewesen, doch auch die jetzt getroffene Vereinbarung ist schon ein großer Erfolg gegen den massiven Druck der Pro-Gene-Drive-Lobby, der unter anderem von der Bill and Melinda Gates Foundation finanziert wird.

Ein weiterer Erfolg ist das vereinbarte Frühwarnsystem ("Horizon Scanning") für Entwicklungen der synthetischen Biologie. Bei der Konferenz in Sharm El-Sheikh wurde auch deutlich, dass es ein starkes Machtgefälle in Wissen und Ressourcen in diesem Bereich gibt und bei vielen Ländern vor allem des globalen Südens Unterstützungsbedarf bei Durchsetzung der Konvention und des Cartagena-Protokolls.

Hintergrund:
Aktuelle Studien zeigen den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt. Die Bestände von Wirbeltierarten haben sich seit den 1970er-Jahren im Durchschnitt mehr als halbiert. Drei von vier Vogelarten, die eigentlich hierzulande heimisch sind, gelten mittlerweile als gefährdet. Selbst "Allerweltsarten" wie Feldlerche und Spatz sind bedroht. Wir erleben massive Rückgänge der Insektenbiomasse von bis zu 90 Prozent in zahlreichen Insektengruppen bis hin zu Verlusten von Arten. 39 Wildbienenarten sind inzwischen ausgestorben. Dabei hat jede einzelne Art eine wichtige Funktion im Ökosystem, im Zusammenspiel der Kräfte der Natur auf unserer Erde.

Die Konvention der biologischen Vielfalt (CBD) versucht seit einem Vierteljahrhundert, durch völkerrechtlich bindende Vereinbarungen die Biodiversität zu schützen, das Artensterben zu stoppen und eine nachhaltige Nutzung einzuleiten. Dazu wurde auf der Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya im Jahr 2010 eine ambitionierte Strategie mit den 20 Aichi-Zielen beschlossen, die bis 2020 erreicht werden sollen. Zwei Jahre vor Ablauf des strategischen Plans ist bereits klar: Die Erreichung aller Ziele ist bis zur Zielmarke 2020 nicht mehr möglich. Aktuell haben bereits Diskussionen begonnen, wie eine neue Zielsetzung für die Biodiversitätspolitik nach dem Jahr 2020 auf internationaler Ebene aussehen soll. Dabei ist klar, dass eine reine Fristverlängerung für die bisherigen Ziele auf das Jahr 2030 ohne verbesserte Umsetzungsmechanismen und konkrete Maßnahmen keine Option sein darf.

Ziel der hochriskanten Gene-Drive-Technologie ist es, genetische Merkmale einzelner Arten stark zu verändern oder einzelne Arten sogar ganz auszurotten. Das Cartagena-Protokoll regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. November 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2018

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