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UMWELT/1451: Biopiraterie - Bundesregierung muss das Nagoya-Protokoll endlich ratifizieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Oktober 2014

Biopiraterie: Bundesregierung muss das Nagoya-Protokoll endlich ratifizieren



Zum Inkrafttreten des internationalen Nagoya-Protokolls - das den Zugang zu und die Nutzung von natürlichen genetischen Ressourcen behandelt - erklärt Steffi Lemke, Sprecherin für Naturschutzpolitik:

Es ist überfällig, dass endlich ein UN-Protokoll zum Stopp der Biopiraterie in Kraft tritt. Die Vereinnahmung von Heil- und Nutzpflanzen durch große Konzerne, ihre Monopolisierung und die damit einhergehende Verdrängung von lokalen Herstellern und Markstrukturen muss ein Ende haben. Mit über 20-jähriger Verspätung wird diesem dritten Ziel der 1992 beschlossenen Konvention über die biologische Vielfalt wenigstens zum Teil Rechnung getragen. Damit können die Herkunftsländer genetischer Ressourcen endlich auch an den Gewinnen aus deren Nutzung beteiligt werden.

Es ist ein gigantischer Pferdefuß, das die genetischen Ressourcen aus der EU-Verordnung Nr. 511/2014 vom 16. April 2014, auf die bereits vor der Zeit des Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls zugegriffen wurde, ausgeschlossen sind. Da die meisten Nutzer von genetischen Ressourcen ihr Material aber aus den großen, schon existierenden Sammlungen in botanischen Gärten oder Genbanken beziehen, sind die biodiversitätsreichen Länder des Südens weiterhin nicht an den Gewinnen der Großkonzerne beteiligt. Die Gewinnverteilung aus den genetischen Ressourcen bleibt damit weiterhin ungerecht.

Die deutsche Bundesregierung hat bereits während der Verhandlungen in Nagoya eine unrühmliche Blockiererrolle gespielt. Und jetzt hat sie es nicht geschafft, das Nagoya-Protokoll rechtzeitig zum Inkrafttreten zu ratifizieren.

Hintergrund:

Der Zugang und die gerechte Vorteilsaufteilung war als drittes Kernziel der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) bereits 1992 verabschiedet worden. Durch das geschickte Abblocken der Industrieländer war bis zur Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya, Japan 2010 keinerlei Regelung unter der Konvention dazu geschaffen. Das Hauptziel des Nagoya-Protokolls ist die ausgewogene und nachhaltige Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen und des mit diesen assoziierten traditionellen Wissens ergeben. Das heißt, dass zum Beispiel. Pharmafirmen, die sich mit einem Wirkstoff basierend auf einer genetischen Ressource und dem oftmals dazu gehöhrendem traditionellen Wissen, nun endlich auch die Bereitsteller angemessen einbeziehen und entlohnen müssen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Oktober 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2014