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UMWELT/1431: Fracking-Verbot - Bundesregierung muss Bundesbergrecht ändern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2014

Fracking-Verbot: Bundesregierung muss Bundesbergrecht ändern



Zur Debatte um ein Fracking-Verbot erklärt Oliver Krischer, stv. Fraktionsvorsitzender:

Wir lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Wir unterstützen und begrüßen die heutige Länderinitiative zu einem Fracking-Verbot. Das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen, rechtfertigt nicht die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Gasmengen.

Mit der Energiewende wollen wir ohnehin fossile durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz konsequent ersetzen. Die Verschärfungen des Wasserrechts und die Einführung einer UVP-Pflicht sind richtig, aber politisch unzureichend. Sie unterlassen gerade eine politische und rechtliche Positionierung zu der umstrittenen Fördertechnik und verlagern die Verantwortung auf den Genehmigungsvollzug. Das reicht nicht aus. Die Untersagung von Fracking muss auch durch das Bergrecht erfolgen, wie es die Landesumweltminister und die Bundesumweltministerin kürzlich beschlossen haben. Bundeswirtschaftsminister Gabriel bleibt mit seinen bisherigen Äußerungen hinter diesem Vorschlag zurück.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2014, Nr. 0509-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014