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SOZIALES/1986: Kabinettsbeschluss Sozialschutz-Paket - Die Ärmsten dürfen in der Corona-Krise nicht vergessen werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2020

Kabinettsbeschluss Sozialschutz-Paket: Die Ärmsten dürfen in der Corona-Krise nicht vergessen werden


Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

"Es ist richtig, jetzt einen milliardenschweren Sozialschutz auf den Weg zu bringen, um existentielle Notlagen in Folge der Corona-Krise abzufedern. Eine klaffende Leerstelle im Gesetzentwurf ist allerdings der Schutz der Ärmsten in unserer Gesellschaft, deren Situation sich durch die Krise verschärfen wird. Angesichts der zu erwartenden sozialen Probleme ist das Sozialschutz-Paket der Regierung zu zaghaft.

Die größte Leerstelle des Gesetzentwurfs trifft aber leider die Ärmsten. Dass der Regelsatz für Kinder und Erwachsene in Hartz IV seit vielen Jahren auf Kante genäht ist, fällt uns jetzt auf die Füße. Denn günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen und mehr als die Hälfte der Tafeln hat geschlossen. Familien, die bereits jetzt in Hartz IV leben, gehen bei diesem Maßnahmenpaket leer aus. Dabei trifft sie die aktuelle Krise besonders hart. Wenn es kein Mittagessen in der Schule oder Kita gibt, keine Angebote in Freizeiteinrichtungen, dann steigen die Kosten zu Hause. Es ist die Aufgabe des Staates, jetzt schnelle Hilfen zu sichern. Wir brauchen dringend eine Erhöhung des Regelsatzes fü r Kinder und Erwachsene, mindestens als Aufschlag im Rahmen eines Mehrbedarfs.

Die Bundesregierung geht mit der Vereinfachung der Grundsicherung richtige Schritte, um jetzt schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren und den Betroffenen zu helfen. So werden auch die Beschäftigten in den Jobcentern und Sozialämtern entlastet. Aber diese Maßnahmen müssen für alle Leistungsempfänger gelten, um ein Zwei- Klassen-System zu verhindern. Außerdem müssen alle bestehenden Sanktionen ausgesetzt werden, damit das Existenzminimum immer gesichert ist und zusätzliche Notlagen in dieser Krise verhindert werden.

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach dem berechtigten Aufschrei der Sozial- und Wohlfahrtsverbände nun doch soziale Dienste und Einrichtungen, die in dieser Zeit nur eingeschränkt angeboten werden können, in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezieht. Denn die gemeinnützige Sozialwirtschaft ist ein Garant für die soziale Infrastruktur in unserem Land."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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