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SOZIALES/1970: Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder muss die Qualität stimmen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2019

Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder muss die Qualität stimmen


Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Ein solcher Rechtsanspruch würde Kindern wie Eltern helfen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade für Frauen und insbesondere für Alleinerziehende die zentrale Voraussetzung, um nicht in Armut zu rutschen. Mit Blick auf die Kinder kann der Ganztag dabei helfen, bessere Startchancen zu ermöglichen. Dafür braucht der Ganztag aber eine hohe pädagogische Qualität, die über Mindeststandards verbindlich zu gewährleisten wäre, am besten über das Kinder- und Jugendhilferecht. Bund und Länder müssen die Verhandlungen zum Rechtsanspruch forcieren und möglichst bald zum Abschluss bringen. Um den Rechtsanspruch 2025 zu ermöglichen, müssen erhebliche bauliche Maßnahmen unmittelbar in Angriff genommen werden. Angesichts prognostizierter Investitionsbedarfe von über 7,5 Milliarden Euro kann die von der Bundesregierung jetzt bereitgestellte eine Milliarde Euro für 2020 in einem Sondervermögen nur ein Anfang sein. Wir fordern deshalb im Haushaltsverfahren des Bundes als nächsten Schritt für das kommende Jahr die Verdopplung der Mittel, die dann ab Jahresbeginn beantragt werden können. Das ermöglicht es, frühzeitig in die Vorhaben einzusteigen und schafft Planungssicherheit.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. November 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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