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SOZIALES/1846: Istanbul-Konvention - Bundesregierung muss weitere Schritte gehen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. März 2017

Istanbul-Konvention: Bundesregierung muss weitere Schritte gehen


Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen - wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip "Nein heißt Nein" zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund:
Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. März 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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