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SOZIALES/1841: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Februar 2017

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung


Zum heutigen Internationalen Tag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitsförderung:

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschrechtsverletzung an Frauen und Mädchen. Die erlittenen Verletzungen sind nicht revidierbar. Gemeinsam mit Menschen- und Frauenrechtsorganisationen setzen wir uns für ein Ende dieser durch nichts zu rechtfertigenden Praxis ein, von der nach Schätzungen von UNICEF weltweit mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen sind.

Laut einer heute veröffentlichen Studie, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitfinanziert wurde, leben in Deutschland ca. 48.000 betroffene Frauen und ca. 5.000 Mädchen sind akut gefährdet. Die Zahlen zeigen: auch hier müssen langfristig finanzierte Angebote geschaffen werden, um betroffenen Frauen eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu ermöglichen. Präventions- und Informationsangebote, sowie eine kultursensible Schulung von medizinischem und pflegerischem Personal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Kindergärten, Schulen und bei der Polizei, sind dringend erforderlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen von den Landesregierungen institutionalisiert wird. Nur so können Mädchen gestärkt und rechtzeitig vor Genitalverstümmelung geschützt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Februar 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2017

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