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SOZIALES/1800: Internationaler Frauentag am 8.3.2016 - Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Mädchen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. März 2016

Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Mädchen


Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2016 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Gewaltschutz für Frauen und Mädchen ist keine Frage des guten Willens sondern eine Pflicht des Staates und muss für alle Gültigkeit haben. Das gilt auch für die nach Deutschland geflüchteten Frauen, die ebenso wie andere schutzbedürftige Gruppen besonders verwundbar sind. Sie sind vor der Flucht, während der Flucht und in den Unterkünften besonders stark von Gewalt bedroht. Die Bundesregierung hat mit breiter Unterstützung von Union und SPD mit dem Asylpaket II fatalerweise den schon verabredeten Gewaltschutz für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Frauen und Mädchen gekippt. Damit lässt sie nicht nur die Frauen alleine, sondern Deutschland verstößt gegen die EU-Aufnahmerichtlinie. Dafür erhielt die Bundesregierung bereits einen blauen Brief.

Ebenso wurde mit dem Asylpaket II vielen Menschen, insbesondere vielen Frauen, die Türen für einen Familiennachzug verschlossen. In Kauf nehmend, dass Familien so manchmal bis zu fünf Jahre getrennt werden. Das ist nicht nur zutiefst unmenschlich sondern zwingt jetzt viele Frauen die gefährliche Flucht, oft auch mit Kindern, auf sich zu nehmen.

Wir fordern daher, den Familiennachzug weiter zu ermöglichen. In unserem Gewaltschutzantrag (Drs. 18/6646) fordern wir die Einhaltung der EU-Aufnahmerichtlinie und wichtige Mindeststandards wie abschließbare Toiletten, getrennte Duschen und getrennte Gemeinschaftsräume in den Unterkünften. Die Residenzpflicht darf für von Gewalt betroffene Frauen kein Hinderungsgrund für den Zugang zu einem Frauenhausplatz sein. Die Betroffenen müssen unabhängig von ihrem Wohnort in ein Frauenhaus gehen können. Deshalb müssen wir bürokratische Hürden abbauen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. März 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2016

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