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SOZIALES/1539: Betreuungsgeld - Falsche Anreize und nicht verfassungskonform


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. September 2012

Betreuungsgeld: Falsche Anreize und nicht verfassungskonform



Zur heutigen Expertenanhörung zum Betreuungsgeld erklären Ekin Deligöz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Katja Dörner, Sprecherin für Familienpolitik:

Die Anhörung hat unsere Einwände gegen das Betreuungsgeld bestätigt: Die Fehlanreize sind immens und die verfassungsrechtlichen Zweifel eklatant. Doch selbst die verfassungsrechtlichen Einwände werden von der Koalition unverfroren vom Tisch gewischt. Was schert sie das Grundgesetz, wenn konservatives Klientel bis zur nächsten Bundestagswahl bedient werden will.

Deutlich wurde eine ganz praktische Hürde: Keine Kommune kann Eltern eine umfassende Nicht-Inanspruchnahme eines öffentlichen Kitaplatzes bescheinigen - damit wäre einem Missbrauch des Betreuungsgeldes Tür und Tor geöffnet.

Deutlich wurde auch, dass die diskutierten Kompromissvarianten das Betreuungsgeld nicht zu einem sinnvollen Instrument machen können. So bewirkt etwa die Verknüpfung mit Vorsorgeuntersuchungen so gut wie nichts. In dieser Altersklasse nehmen ohnehin schon fast 100 Prozent der Kinder an den Untersuchungen.

Die Kompromiss-Debatte ist ein Scheingefecht: Krampfhaft sucht die FDP nach einer Rechtfertigung für eine Zustimmung wider besseren Wissens. Die CSU will moderat wirken und gleichzeitig das Betreuungsgeld ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. September 2012, Nr. 0793/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2012