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SOZIALES/1527: Kinderrechte - Internationalem Engagement müssen auch national Taten folgen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. August 2012

Kinderrechte: Internationalem Engagement müssen auch national Taten folgen



Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Bei der nationalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hinkt die Bundesregierung ihrem Engagement in Deutschland hinterher. Wir begrüßen, dass Kinder die Möglichkeit bekommen sollen, sich bei Kinderrechtsverletzungen an die Vereinten Nationen wenden zu können. Erfreulich ist auch die Absicht der Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess zur Individualbeschwerde für Deutschland einleiten zu wollen. Schon im März 2012 haben wir sie dazu aufgefordert (Drs. 17/8917), schnell zu handeln. Weiterhin muss sich die Bundesregierung international dafür einsetzen, dass möglichst schnell viele Staaten das sogenannte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifizieren.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte auch national Taten folgen. Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. August 2012, Nr. 0779/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2012