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SOZIALES/1482: Kinderrechte - Jubiläum mahnt zu weiteren Anstrengungen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. April 2012

Kinderrechte: Jubiläum mahnt zu weiteren Anstrengungen



Anlässlich des 20. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Kinderrechte gehören in Deutschland in die Verfassung. Die Zeit dafür ist reif - zwanzig Jahre nach in Kraft treten der UN-Kinderrechtskonvention. Bei allen Entscheidungen die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden.

Von dem im Koalitionsvertrag versprochenen Engagement für Kinder ist landesweit nichts zu spüren. Die Regierung scheint zu glauben, dass sie mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention vor zwei Jahren bereits genug für die Kinderrechte getan hat.


Einige Beispiele zeigen, dass die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umgesetzt ist:

- Alle Kinder haben die gleichen Rechte - auch minderjährige Flüchtlingskinder, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt.

- Die Konvention legt die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt.

- Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II gilt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).

- Auch die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zeigt, dass längstens nicht alle Kinderrechte umgesetzt sind.

Die Bundesregierung nimmt die Kinderrechte nicht ernst. Das könnte sich rächen. Für die UN-Konvention soll noch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Individualbeschwerde geschaffen werden. Es darf nicht soweit kommen, dass eine solche Beschwerde auch gegen Deutschland vor den Vereinten Nationen verhandelt wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. April 2012, Nr. 0306
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2012