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SICHERHEIT/924: Drohnenverordnung wird Gefahrenpotenzial nicht ausreichend gerecht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Januar 2017

Drohnenverordnung wird Gefahrenpotenzial nicht ausreichend gerecht


Zur Kabinettsbefassung zur Drohnenverordnung erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Immer häufiger kommt es zu gefährlichen Annährungen zwischen Drohnen und Flugzeugen. Das zeigt die steigende Zahl von Zwischenfällen an deutschen Flughäfen. Klare Regelungen zum Einsatz der unbemannten Luftfahrtsysteme, die Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten gewährleisten, sind überfällig. Doch die Drohnenverordnung von Verkehrsminister Dobrindt wird dieser Herausforderung nicht ausreichend gerecht.

Eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Drohnen alleine reicht nicht aus. Notwendig ist ein zentrales Register der zu kennzeichnenden Drohnen, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können. In den USA ist ein zentrales Verzeichnis längst Standard. Bei den unbestreitbar vielfältigen Potenzialen dieser Zukunftstechnologie muss die Sicherheit im Luftraum oberste Priorität haben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2017

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