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SICHERHEIT/725: Einsatz der Bundeswehr im Inneren - Urteil sorgt nur teilweise für Klärung


Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. August 2012

Urteil sorgt nur teilweise für Klärung



Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren sorgt nur teilweise für Klarheit in Bezug auf die Debatten der vergangenen Jahre. Angesichts des Passus, dass die Definition von 'Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes' der Politik und den politischen Akteuren überlassen wird, bedeutet das Urteil keine Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen.

Völlig unglaubwürdig ist aber der Versuch der Landesregierungen von Hessen und Bayern, das Urteil als ihren eigenen Erfolg zu feiern. Denn das Urteil ist eine klare Klatsche für den politischen Kurs der Union, die seit Jahren nicht von der absurden Debatte zur Grundgesetzänderung lassen will, um Bundeswehreinsätze auch im Inneren zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe sind bereits im Grundgesetz vorgesehen. Eine weitere Abfuhr erteilt das Gericht der Union, indem es den Wunsch, Kampfflugzeuge zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen einzusetzen, weiterhin für unzulässig erklärt. Da das Urteil bewaffnete Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum jetzt in engen Grenzen zulässt, wird es die Aufgabe der Politik sein, diese Grenzen im Lichte der Verfassung klar zu definieren."

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Quelle:
Pressedienst vom 17. August 2012, Nr. 095/12
Bündnis 90/Die Grünen Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Pressesprecherin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2012