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RECHT/891: BGH-Urteil stärkt Rechte der Nutzerinnen und Nutzer


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Mai 2020

BGH-Urteil stärkt Rechte der Nutzerinnen und Nutzer


Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Wir begrüßen das Urteil, dass Nutzerinnen und Nutzer jetzt unter anderem Cookie-Werbung im Netz aktiv zustimmen müssen. Dadurch werden die Rechte dieser klar gestärkt.

Das Urteil stellt endlich klar, dass das Tracking von Nutzerinnen und Nutzern zu Marketing- und Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung zulässig ist. Eine voreingestellte Zustimmung stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist nicht ausreichend. Diese Klarstellung sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Sie sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Entscheidungshoheit zurückerlangen und ungewolltes Tracking zukünftig leichter abstellen können.

Das Urteil wird absehbar weitreichende Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Einwilligungen insgesamt haben. Denn das Gericht stellt klar, dass eine Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn der Verbraucher weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt und ihm zudem klar ist, worauf sich seine Einwilligung konkret bezieht. Das ist häufig aufgrund intransparenter Geschäftsmodelle und Unternehmensprozesse nicht der Fall. Eine informierte Einwilligung ist aber dringend geboten.

Auch stärkt der BGH die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in Sachen Cookies. Jetzt ist klargestellt: Trotz des Setzens eines Hakens und der in Form einer AGB vorgesehenen Einwilligung des Nutzers ist der Abruf von auf dem Endgerät gespeicherten Informationen als unangemessene Benachteiligung des Nutzers nicht gestattet. Durch die derzeit auf EU-Ebene diskutierte E-Privacy-Verordnung darf es zu keiner erneuten Abschwächung kommen. Auch hier muss eine aktive Zustimmung verankert werden.

Wir danken dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der mit seiner Klage vor dem BGH einmal mehr für die nötige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gesorgt hat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Mai 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
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Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2020

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