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RECHT/761: Bundesverfassungsgericht - Urteil stärkt Pressefreiheit und Informantenschutz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. August 2015

Bundesverfassungsgericht: Urteil stärkt Pressefreiheit und Informantenschutz


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über rechtswidrige Durchsuchungen bei den Redaktionen "Berliner Morgenpost" und "Welt", erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Wir begrüßen das deutliche Urteil. Es ist nach der Landesverrats-Affäre rund um netzpolitik.org ein wichtiges Signal für Journalistinnen und Journalisten: Sie brauchen besonderen Schutz, um unabhängig und frei berichten zu können.

Die Karlsruher Richter stellen damit klar: Durchsuchung und Beschlagnahme im privaten oder beruflichen Bereich eines Journalisten sind nicht damit zu rechtfertigen, durch fadenscheinige ermittlungstaktische Konstruktionen an die Informanten der Journalisten herankommen zu wollen. Für derart gravierende Eingriffe sind vielmehr "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen" erforderlich.

Nach den Erfahrungen aus Spiegel, Cicero und nun netzpolitik.org sollte mit der jüngsten Entscheidung auch dem letzten Zweifler klar sein, dass mit dem hohen Gut Pressefreiheit und Informantenschutz äußerst sorgsam umgegangen werden muss.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. August 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2015

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