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RECHT/740: Verfassungsgericht darf nicht zum politischen Spielball werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. März 2014

Verfassungsgericht darf nicht zum politischen Spielball werden



Zu der aktuellen Debatte zur Wahl der Bundesverfassungsrichter erklärt Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Ein Schelm wer Böses dabei denkt, dass gerade nun die Fraktionen von CDU und SPD ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch das Plenum des Bundestages aufgeben.

Wir haben wiederholt versucht, das Wahlverfahren transparenter zu gestalten und das Gericht durch eine Wahl der Richterinnen und Richter im Plenum weiter aufzuwerten - wie es übrigens selbst beim Wehrbeauftragten oder der Datenschutzbeauftragten geschieht. Aber dies ist stets am Widerstand von CDU/CSU und SPD gescheitert.

Ein neues Wahlverfahren darf aber nicht aus Kritik am Gericht entstehen. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz der dritten Gewalt. Eine unabhängige Rechtsprechung ist konstitutiver Bestandteil unserer Demokratie. Insbesondere bei Gleichstellung, der Verhinderung von Diskriminierung, bei Minderheiten- und Grundrechtsschutz gerade im Bereich der Inneren Sicherheit sowie den Rechten des Bundestages gegenüber der Exekutive hat das Gericht den Weg gewiesen. Es ist zu hoffen, dass das Ansinnen der Koalition nicht so zu deuten ist, dass eine Besetzung mit willfährigen Richterinnen und Richtern gewollt ist. Für uns ist zentral, dass bei einer Neuregelung des Wahlverfahrens auch eine geschlechtergerechte Besetzung abgesichert wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. März 2014, Nr. 0246-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2014