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RECHT/694: Zehn Jahre Internationaler Tag gegen die Todesstrafe


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Oktober 2012

Zehn Jahre Internationaler Tag gegen die Todesstrafe



Anlässlich des 10. Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober erklärt Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtpolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Deutschland und Europa müssen mehr konkrete politische Initiativen ergreifen, um die Todesstrafe zurückzudrängen und zu beseitigen. Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde und muss weltweit abgeschafft werden. Töten kann nicht gerecht sein. Staatliches Töten ist keine angemessene Antwort auf Mord und Kriminalität. Wo sich der Staat zum Richter über Leben und Tod aufschwingt, nimmt nicht Gerechtigkeit ihren Lauf, sondern es wird Rache und Vergeltung geübt. Eine Regierung kann nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen.

Weltweit droht derzeit fast 18.000 Menschen die Hinrichtung. Ganz gleich, ob sie vergiftet, durch Stromstöße getötet, erschossen oder erhängt werden sollen - eine humane Form des Tötens kann es nicht geben. Einen Menschen zu töten, ist die widerlichste und unsinnigste Form staatlichen Handelns.

Für den Großteil der Hinrichtungen in jedem Jahr sind stets eine kleine Anzahl von Staaten wie China, der Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, aber auch die USA verantwortlich. In der Volksrepublik China wurden im vergangenen Jahr vermutlich tausende Menschen hingerichtet. Genaue Zahlen kennt niemand. Dieses menschenverachtende Verhalten muss endlich ein Ende haben. Die Angst vor dem eigenen Volk führt in diesem Riesenreich immer noch zu grausamen Ergebnissen. Viele Staaten - so auch die Volksrepublik China - halten sich noch nicht einmal an die Mindeststandards des Zivilpaktes der Vereinten Nationen, der die Anwendung der Todesstrafe einschränkt, ohne sie bislang konsequent zu verbieten.

Der Iran bedroht Oppositionelle, Homosexuelle, Frauenrechtlerinnen und religiöse Minderheiten mit der Todesstrafe. Der Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen vorzusehen und Mindeststandards, wie das Verbot des Vollzugs der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt Minderjährigen, einzuhalten. Darum kümmert er sich in der Praxis nicht einmal im Ansatz.

Unverständlich ist, dass in den USA nach wie vor Todesurteile vollstreckt werden. Das entspricht nicht der menschenrechtlichen Vorbildfunktion, die die USA für sich reklamieren. Aufgrund der besonderen Verbundenheit sind Deutschland und Europa in der Pflicht, hierzu klar Stellung zu beziehen. Der Finger kann nicht oft genug in diese offene Wunde des US-amerikanischen Rechtssystems gelegt werden. Immer wieder werden Menschen hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegen sie bestehen.

Initiiert wurde der Tag von der "World Coalition against Death Penalty" (WCADP), die im Mai 2002 als Zusammenschluss von über 130 Nichtregierungsorganisationen in Rom gegründet wurde.

Laut Amnesty International halten zwar immer weniger Länder an der Todesstrafe fest, in diesen stieg aber in den vergangenen Jahren die Zahl der Hinrichtungen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2012, Nr. 0862/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012